Die Klassen 5 und 6 bilden die Orientierungsstufe. Diese stellt eine pädagogische Einheit dar, während der keine Versetzung im üblichen Sinne erfolgt, sondern die Kinder ‚automatisch‘ von der 5. in die 6. Klasse übergehen. Während dieser Zeit der Erprobung, Förderung und Beobachtung sollen die Schülerinnen und Schüler einerseits in die Arbeitsweise und die Anforderungen des Gymnasiums eingeführt werden, zum anderen soll die Entscheidung über die jeweils angemessene Schullaufbahn gesichert werden.
In der Orientierungsstufe beträgt die Pflichtwochenstundenzahl 30.
Es werden folgende Fächer von Fachlehrerinnen und Fachlehrern unterrichtet:
Hauptfächer | Nebenfächer |
Deutsch Mathematik 1. FS ab Klasse 5: Englisch 2. FS ab Klasse 6: Französisch oder Latein | Bildende Kunst Erdkunde Musik NaWi (Naturwissenschaft – Physik, Biologie, Chemie) Religion (ggf. Ethik) Sport |
Eine Fachlehrerin oder ein Fachlehrer kümmert sich als Klassenlehrerin oder Klassenlehrer in besonderem Maße um die persönlichen und pädagogischen Belange der jeweiligen Klasse. Für entsprechende Aufgaben ist in der 5. und 6. Klasse eigens eine Verfügungsstunde angesetzt.
Gegen Ende der 6. Klasse – und damit der Orientierungsstufe – berät die jeweilige Klassenkonferenz (d.h. die Fachlehrer einer Klasse), ob die gewählte Schulart (hier „Gymnasium“) die für das einzelne Kind angemessene ist. Wenn ein Wechsel zu einer Realschule plus oder einer Integrierten Gesamtschule anzuraten ist, erhält die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler eine entsprechende Schullaufbahn- empfehlung, die unter gewissen Voraussetzungen verbindlich ist. Dazu muss folgende Situation vorliegen:
„Wird von der Klassenkonferenz am Ende der Klassenstufe 5 eines Gymnasiums der Wechsel des Bildungsgangs empfohlen und wird eine solche Empfehlung auch am Ende der Klassenstufe 6 erteilt, so wird eine Realschule plus oder im Rahmen der Kapazität eine Integrierten Gesamtschule besucht, wenn keine Versetzung erfolgt. Eine Empfehlung zum Wechsel des Bildungsgangs kann ausgesprochen werden, wenn die Leistungen und das Lernverhalten eine erfolgreiche Mitarbeit im Gymnasium nicht erwarten lassen“. (§54 (3), SchulG, 2009)
Die Schullaufbahnempfehlung orientiert sich also nicht nur am augenblicklichen Leistungsstand (Noten), sondern auch an den in den zwei Jahren gewonnenen Erkenntnissen über Begabung und Lernverhalten eines Kindes. Eine Korrektur der bisher gewählten Schullaufbahn ist im Interesse einer gesunden Entwicklung des Kindes immer dann angeraten, wenn das Kind in der gegenwärtigen Schulart überfordert ist.
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Arbeitsweisen und Voraussetzungen
Abhängig von der Zielsetzung des Gymnasiums ist die Arbeitsweise hier stärker abstrahierend und weniger auf die Vermittlung praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten ausgerichtet als z.B. an der Realschule plus. Ein hohes Maß an Selbständigkeit ist Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Arbeiten an unserer Schulart. Zu- dem erwartet das Gymnasium die Bereitschaft und Fähigkeit, sich selbständig intensiv und konzentriert auch mit schwierigen Sachzusammenhängen zu beschäftigen und durch problemlösendes Denken zu Lösungen bzw. Lösungsansätzen zu kommen.
Dabei werden die Kinder ab der 5. Klasse an entsprechende Arbeitsweisen herangeführt und mit Techniken/ Methoden vertraut gemacht, die ihnen helfen sollen, die Lernanforderungen zu bewältigen und das gesteckte Ziel zu erreichen („Das Lernen lernen“).
Methodentraining und PROPP
Es werden auch solche Maßnahmen (Methodentraining) einbezogen, die den Lernenden helfen sollen, den für sie jeweils angemessenen Lernweg zu beschreiten, und vor allem auch solche (PROPP: Programm ur Primärprävention), die dazu beitragen sollen, die Kritikfähigkeit und Selbständigkeit zu fördern sowie dasVerantwortungsgefühl und Sozialverhalten der Kinder und Jugendlichen zu stärken.
Fremdsprachen
Wie bereits erwähnt, müssen die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium zwei Fremdsprachen lernen. Die 1. Fremdsprache wird ab Klasse 5 unterrichtet. Am Kurfürst-Balduin-Gymnasium Münstermaifeld kann als 1. Fremdsprache Englisch gewählt werden. Die 2. Fremdsprache wird ab der 6. Klasse zusätzlich verpflichtend unterrichtet. Kinder mit Englisch als 1. Fremdsprache können zwischen Französisch und Latein als 2. Fremdsprache wählen. Beide Fremdsprachen sind bis mindestens Ende Klasse 10 Pflichtbestandteile des Stundenplans. Als 3. Fremdsprache kann die Schülerin oder der Schüler ab Klasse 9 in Abhängigkeit von schulorganisatorischen Rahmenbedingungen die jeweils fehlende Sprache, d.h. Französisch oder Latein, wählen. Die 3. Fremdsprache ist also nicht verpflichtend.