Mitteilungen zum Unterrichtsbeginn am Montag, 30.08.2021 (Stand 23.08.2021)
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wir hoffen, dass ihr erholsame Sommerferien erlebt habt.
Im Folgenden sind einige Informationen zum Schulstart aufgeführt. Wir werden euch über Aktualisierungen auf dem Laufenden halten:
- Der Unterricht im Regelbetrieb unter Beachtung der Hygieneregeln beginnt am Montag, 30.08.2021 um 7.40 Uhr.
- Sobald das Schulgelände betreten wird, besteht Maskenpflicht – auch am Sitzplatz im Unterrichtsraum.
- Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und während des Unterrichts gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene.
- Die Masken dürfen während der Pausenzeiten im Freien abgenommen werden.
- Die Abnahme der Masken auf dem Pausenhof erfolgt einzig in den für die einzelnen Jahrgänge gegenzeichneten Arealen.
- Es sind folgende Aufenthaltsbereiche festgelegt:
- Jahrgangsstufen 5 – 7: Sportplatz
- Jahrgangsstufe 8: Park
- Jahrgangsstufen 9 und 10: kleiner Pausenhof
- Jahrgangsstufen 11 – 13: unter der Lehrerbrücke
- Zweimal in der Woche erfolgt die Selbsttestung der Schülerinnen und Schüler. Testtage sind vorerst montags und mittwochs. Über die Abfolge der Testtage wird informiert.
- Der erste Testtag ist Montag, 30.08.2021.
- Vollständig Geimpfte oder Genesene sind nach Vorlage des Impfnachweises bzw. Genesungsbescheids bei der Schulleitung von der Selbsttestung befreit.
- Erfolgt die Testung in einer anerkannten Teststelle oder beim Arzt, so ist die entsprechende Bescheinigung am Testtag in der Schule abzugeben.
- Ebenso ist die qualifizierte Selbstauskunft am Testtag in der Schule einzureichen, wenn die Selbsttestung zuhause erfolgt. Das Formular „Qualifizierte Selbstauskunft“ ist im Downloadbereich der Schulhomepage hinterlegt.
- Der Nachweis über die extern durchgeführte Selbsttestung darf nicht älter als 24 Stunden sein.
- Wird der Nachweis der Selbsttestung am Testtag nicht erbracht oder die Möglichkeit der Selbsttestung in der Schule nicht genutzt, so erfolgt umgehend die Nachtestung vor Ort zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
- Ohne Selbsttestung ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.
- Die Regelungen zur Maskenpflicht und Selbsttestung gelten zunächst bis Freitag, 10.09.2021.
- Bei vorhandenen Erkältungssymptomen darf die Schule frühestens nach 24 Stunden – nach Abklingen der Symptomatik – oder nach medizinischer Abklärung betreten werden.
Zur unser aller Schutz und zur Sicherstellung des Präsenzunterrichts im vollen Regelbetrieb bitten wir euch um Einhaltung der Regeln. Über Weiterentwicklungen werden wir euch zeitnah informieren. Prüft daher regelmäßig die Kommunikationsplattformen der Schule.
Euch allen wünschen wir einen guten Start in das neue Schuljahr und viel Erfolg bei der Bewältigung der vor uns liegenden Aufgaben.
Bleibt alle gesund.
Die Schulleitung