Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit

Verlängerung der Maskenpflicht in der Schule auch am Sitzplatz bis zum 02.04 2022

Gesundheitsminister Clemens Hoch: Aktuelle Bekämpfungsverordnung soll angesichts der Infektionsdynamik im Wesentlichen verlängert werden

Der rheinland-pfälzische Ministerrat wird sich in seiner morgigen Sitzung erneut mit den Corona-Maßnahmen im Land befassen. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung eines Entwurfs des Infektionsschutzgesetzes. Nach den Vorstellungen des Bundes sollen dann die meisten Corona-Regeln ab dem 20. März weitgehend fallen. Bestehen bleiben Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV. Damit die Landesparlamente ihre bisher geltenden Regelungen abändern können, ist eine Übergangsfrist vorgesehen, so dass Maßnahmen, die auf der Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind, noch bis zum 2. April verlängert werden können. […]