Schulbesuch bei gefährlichen Wetterlagen

Angesichts der aktuellen Witterungsverhältnisse weisen wir auf folgende Regelung hin:

Laut Schulordnung RLP §33 (5)  entscheiden die Eltern, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar ist, wenn außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße erschweren.

Gelangen Sie am Morgen des Schultages zu der Auffassung, dass der Schulweg aufgrund extremer Wetterbedingungen für Ihr Kind nicht zumutbar ist, können Sie es zur Gefahrenabwehr an diesem Tag zu Hause lassen.

Denn die Sicherheit Ihres Kindes geht immer vor.

Allerdings ist es notwendig, die Klassenleitungen über das Fehlen Ihres Kindes umgehend zu informieren.

Wir bitten Sie, sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse in den Medien zu erkundigen und dann abwägend zu entscheiden.

Auch bitten wir Sie, sich auf den Internetseiten des für die Schülerbeförderung zuständigen ÖPNV über die Fahrbereitschaft der Buslinien zu informieren.

Die Schulleitung