Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutzgesetz an Schulen ab 04.04.2022  mit Gültigkeit bis 29.04.2022

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorge- und Erziehungsberechtigte,

Sie haben es gewiss in den Nachrichten der vergangenen Tage und Wochen verfolgt: Der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz geändert und damit in allen gesellschaft- lichen Bereichen die Corona-Regeln gelockert. Nach dem neuen Gesetz entfallen auch bestimmte Schutzmaßnahmen – wie z. B. die Maskenpflicht – nach einer kurzen Über- gangsfrist. Diese Lockerungen sollen und müssen sich auch an den Schulen in Rhein- land-Pfalz widerspiegeln. Für die Kinder und Jugendlichen, die in dieser Pandemie eine besondere Last getragen haben, bedeutet das vor allem auch, dass sie an den Schulen wieder ein großes Stück mehr Normalität erleben. […]

Presseerklärung Gesundheitsminister Clemens Hoch vom 29.3.2022