Maskenpflicht im Unterricht

Auf Anweisung der Schulbehörde besteht ab sofort bis zunächst Freitag, 6. November 2020 Maskenpflicht während des Unterrichts. Dieser Anordnung ist umgehend Folge zu leisten.

Zum Tragen des Mund-Nasenschutzes im Sportunterricht informieren die Sportlehrerinnen und Sportlehrer.

Die Schulleitung

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