Mitteilung der Kreisverwaltung – Maskenpflicht im ÖPNV

Seit dem 3. April 2022 sind die meisten verpflichtenden Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz entfallen.

Wir möchten allerdings nochmals darauf aufmerksam machen, dass nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 der dreiunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (33. CoBeLVO) im ÖPNV sowie im freigestellten Schüler- bzw. Kindergartenverkehr weiterhin die Maskenpflicht besteht.

Da diesbezüglich offensichtlich​ bei manchen Schüler/innen bzw. Kindern Unklarheit besteht, bitten wir dies nochmals an die Eltern, Schüler/innen sowie Kinder zu kommunizieren.

Vielen Dank.

Die Kreisverwaltung