Seit dem 3. April 2022 sind die meisten verpflichtenden Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz entfallen.
Wir möchten allerdings nochmals darauf aufmerksam machen, dass nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 der dreiunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (33. CoBeLVO) im ÖPNV sowie im freigestellten Schüler- bzw. Kindergartenverkehr weiterhin die Maskenpflicht besteht.
Da diesbezüglich offensichtlich bei manchen Schüler/innen bzw. Kindern Unklarheit besteht, bitten wir dies nochmals an die Eltern, Schüler/innen sowie Kinder zu kommunizieren.
Vielen Dank.
Die Kreisverwaltung