Allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft des KuBaGym wünschen wir ein frohes, vor allem gesundes Jahr 2022. Wir bitten um die Beachtung folgender Hinweise (Stand 05.01.2022) :
- Auf dem gesamten Schulgelände gilt die 3G Regel.
- Der Unterricht findet in Präsenzform unter Beachtung der Hygieneregeln statt.
- Es besteht durchgängige Maskenpflicht, also auch während des Unterrichts.
- Die Maske darf auf den Pausenhöfen während der beiden Pausen im Freien abgelegt werden.
- Im Freien halten sich die Jahrgangsstufen in den für sie gekennzeichneten Bereichen auf.
- Weiterhin wird zweimal pro Woche in der Schule anlasslos getestet. Dies gilt zunächst bis zu den Winterferien. Erster Testtag ist Donnerstag, 06.01.2022.
- Bei einer Erkältungssymptomatik (Kopf- und Halsschmerzen, Schnupfen, Husten und Gliederschmerzen) bleiben die hiervon betroffenen Schülerinnen und Schüler zuhause, da im Infektionsfall mit der Omikron Variante für die jeweilige Klasse und für die unterrichtenden Lehrkräfte gegenwärtig eine 14tägige Absonderungspflicht besteht.
- Sollte im Falle von Quarantänemaßnahmen durch das Gesundheitsamt oder von Erkrankungen von Lehrkräften ein geordneter Schulbetrieb nicht mehr möglich sein, wird auf Fernunterricht umgestellt.
- Wird Fernunterricht angesetzt, wird in dringenden Fällen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 eine Notbetreuung eingerichtet.
Angesichts des Quarantänerisikos und der Folgen für einen geregelten Unterricht in Präsenzform bitten wir Sie und Euch eindringlich um Beachtung dieser Hinweise.
Aufgrund von Omikron haben wir mit Blick auf den Teilgruppenunterricht und die Arbeitsgemeinschaften für den Januar in der Sekundarstufe I schulorganisatorische Anpassungen unternommen, um die Durchmischung von Gruppen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Die Schülerinnen und Schüler werden hierüber von den Lehrkräften informiert.
Bedauerlicherweise hat sich die Bussituation noch nicht entspannt. Informationen zu möglichen Busausfällen entnehmen Sie bitte der Homepage der VREM.
Wird ein Taxi beansprucht, so ist die Taxiquittung im Original unter Angabe der Bankverbindung direkt der VREM vorzulegen. Zu empfehlen sind Angaben zur ausgefallenen Buslinie, Datum, Uhrzeit und Fahrtstrecke. Je genauer die Dokumentation ist, desto besser.
Zudem werden Sie gebeten, nochmals mit Ihren Kindern die neuen Buslinien zu studieren. Wir haben festgestellt, dass Schülerinnen und Schüler oftmals nicht wissen, welche Buslinie sie überhaupt nutzen müssen.
Aufgrund technischer Störungen hat das Sekretariat gegenwärtig nur eingeschränkten Zugriff auf das E-Mailkonto.
Wir bitten Sie um nochmalige Versendung von Mails, die Sie im Dezember 2021 an das Sekretariat geschrieben haben, damit wir Ihnen eine Antwort zukommen lassen können.
Mit den besten Wünschen für Ihre und Eure Gesundheit
Die Schulleitung