Neuer schulischer Hygieneplan ab 9.11.2020

Update des Hygieneplans vom 14.8.2020

Grundsätzliches – gültig ab Mo., 9.11.2020 – (Stand 06.11.2020)

Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nur während der Unterrichtszeit gestattet. Ein Verweilen auf dem Schulgelände nach Beendigung des Unterrichts ist nicht erlaubt. Die Maskenpflicht gilt in allen Schulgebäuden! Die Aufnahme von Speisen ist daher nur im Freien möglich!

Nutzung der Schließfächer

Die Schließfächer dürfen von den SuS der Sekundarstufe I (Sek I) weiterhin nur vor der ersten Stunde und nach der 5. bzw. 6. Stunde aufgesucht werden.

Sitzordnung in den Fachräumen

In der Sek I legt die Klassenleitung die Sitzordnung fest und dokumentiert sie im Klassenbuch. Eine Kopie des Sitzplans wird im Sekretariat hinterlegt. Für SuS der Sek I gilt wenn möglich die Sitzordnung des Klassenraums auch in den Fachräumen. Sollte die Sitzordnung aufgrund räumlicher Gegebenheiten abweichen, so wird vom Fachlehrer eine Sitzplankopie des Fachraums im Sekretariat hinterlegt. Ein Umsetzen für den Fall, dass eine Person fehlt, ist auch hier nicht gestattet.

In der Sek II legt jeder Kurslehrer die Sitzordnung fest und hinterlegt eine Kopie des Sitzplans im Sekretariat. Ein Umsetzen für den Fall, dass ein SuS fehlt, ist auch hier nicht gestattet.

Querlüften der Unterrichtsräume

Das Querlüften der Klassenräume muss verpflichtend am Stundenanfang, in der Stundenmitte (i.d.R. nach 20 Minuten) und am Ende der Stunde für 3-5 Minuten durchgeführt werden. In den großen Pausen sowie in Stunden, in denen die Klassen- oder Fachräume nicht genutzt werden, bleiben die Fenster geschlossen, um zu vermeiden, dass die Räume zu stark auskühlen.

Essen und Trinken

Das Essen ist im Schulgebäude (auch in den Aufenthaltsräumen der MSS) für alle SuS untersagt und ist für SuS der Sek I nur in den großen Pausen sowie ggf. in der Mittagspause im Freien gestattet (s.u.). Natürlich darf im Freien im vorgegebenen Areal auch getrunken werden. Den SuS der MSS steht zudem in Freistunden der kleine Hof hinter der Cafeteria zur Einnahme von Speisen und Getränken unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m zur Verfügung. Im Gebäude ist dasTrinken aus verschließbaren Gefäßen ist nur am Sitzplatz möglich, wenn alle anderen SuS sitzen. Das Öffnen der Maske ist nur für diese kurze Zeit des Trinkens gestattet. Das Mitbringen und Verteilen von Lebensmitteln (z.B. von Süßigkeiten, Kuchen, etc. anlässlich eines Geburtstages) ist weiterhin nicht erlaubt.

Große Pausen

Jeder Jahrgangsstufe ist ein bestimmter Außenbereich zugewiesen, in dem sich die SuS aufhalten müssen. Nur in diesem Bereich darf in den großen Pausen oder in der Mittagspause die Maske abgenommen und unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m gegessen und getrunkenwerden. Auf dem sonstigen Außenbereich und auf den Toiletten ist das Abnehmen der Maske weiterhin untersagt.

Regenpausen

Nur wenn eine entsprechende Lautsprecherdurchsage erfolgt ist, ist den SuS der Aufenthalt in den Klassen- und Kursräumen gestattet. Die SuS halten sich an ihrem Sitzplatz auf. Nur in diesen Regenpausen ist es erlaubt, die Masken bei geöffneten Fenstern am eigenen Platz zum Essen und Trinken abzunehmen, wenn alle anderen SuS an ihren Plätzen sitzen.

Freistunden (Sek I)

Nur die SuS der Sek I, die noch Nachmittagsunterricht haben oder bei denen der Schulbus erst nach 12:55 Uhr abfährt, dürfen in der freien sechsten Stunde auf dem Schulgelände bleiben. Generell verbringen die SuS diese Stunde im zugewiesenen Aufenthaltsbereich im Freien.

Der Aufenthalt in den Klassenräumen ist nur dann gestattet, wenn aufgrund der Wetterverhältnisse eine entsprechende Lautsprecherdurchsage erfolgt ist. Bezüglich des Essens und Trinkens gilt dann dasselbe wie in Regenpausen.

Beim Verlassen des Klassenraums nach einer freien sechsten Stunde tragen die SuS die Verantwortung dafür, dass die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt sind.

Schulveranstaltung am Nachmittag

Nur wenn die SuS am Nachmittag eine Schulveranstaltung besuchen, ist ihnen in Mittagspausen der Aufenthalt im Klassenraum gestattet. Bezüglich des Essens und Trinkens sowie des Lüftens gelten die gleichen Regeln wie in freien sechsten Stunden.