Die Praxis der anlasslosen Selbsttestungen an der Schule wird nach den Ferien fortgesetzt.
Im Zeitfenster 25.10.2021 bis 05.11.2021 wird in der Schule zweimal in der Woche getestet.
Ab dem 08.11.2021 wird einmal wöchentlich getestet, und zwar immer montags.
Diese Regelung gilt vorerst bis zum 26.11.2021.
Die Regelungen zur anlassbezogenen Testung gelten weiter.
Im Infektionsfall wird dann auf Anordnung des Gesundheitsamtes an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die betroffene Lerngruppe getestet und es gilt durchgängig die Maskenpflicht.
Erster Testtag nach den Herbstferien ist Montag, 25.10.2021.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin auf dem Schulgelände.
Warnstufe 1 erlaubt jedoch das Abnehmen der Maske am Sitzplatz während des Unterrichts.
Im Freien können die Masken in den für die Jahrgangsstufen gekennzeichneten Bereichen abgelegt werden.
Die Schulleitung