Vor dem Hintergrund der für morgen, Mittwoch, angekündigten Unwetterlage gilt Folgendes:
Die angesetzte schriftliche Abiturprüfung findet statt.
Ebenso findet der Schulbetrieb statt.
Es greift §33 (5) ÜSchO RLP: „Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.“
Sollten Sie Ihr Kind aufgrund der Wetterlage nicht zum Unterricht schicken, informieren Sie umgehend die Schule.
Es gilt der Grundsatz: „Sicherheit geht vor“.
Die Schulleitung