„Bei einem großflächigen Ausfall von Bussen und Bahnen aufgrund eines Streiks gilt grundsätzlich, dass die Erziehungsberechtigten am Morgen entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder noch zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Falls Schülerinnen und Schüler aufgrund des Ausfalls öffentlicher Verkehrsmittel und in Ermangelung zumutbarer Alternativen nicht zum Unterricht kommen können, muss die Schule informiert werden.“
Unterricht findet am Montag statt.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel und in Ermangelung zumutbarer Alternativen nicht zur Schule kommen können, melden dies ihren Klassenleitungen.
Die Schulleitung